Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit für docdirekt.de

Wir als Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) streben an, unsere Webseiten barrierefrei zugänglich zu machen, im Einklang mit dem Landesgesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Landes-Behindertengleichstellungsgesetz – L‑BGG) und der Verordnung des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration und des Innenministeriums zur Durchführung des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L‑BGG‑Durchführungsverordnung – L‑BGG‑DVO) in ihrer jeweils gültigen Fassung.

Die folgende Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für den Webauftritt www.docdirekt.de.

1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die oben genannte Webseite ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen mit den genannten Normen teilweise vereinbar.

2. Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht oder nur teilweise barrierefrei:

  • fehlende Bereitstellung von Informationen in deutscher Gebärdensprache und Leichter Sprache
  • teilweise sind Bereiche unzureichend zum Überspringen ausgezeichnet
  • teilweise sind Bereiche per Tastatur schlecht zugänglich
  • Dokumente nicht immer in einem barrierefreien Format verfügbar

Wir arbeiten an einer kontinuierlichen Verbesserung der Zugänglichkeit der genannten Webseiten.

3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 14. August 2023 mithilfe einer Selbstbewertung erstellt.

4. Rückmeldung und Kontaktangaben

Die Inhalte unseres Webauftritts sollen für Menschen mit Behinderung gleichermaßen zugänglich sein.

Hinweise auf eine Barriere auf den oben genannten Webseiten nimmt die KVBW  per E‑Mail unter onlineredaktion@kvbawue.de entgegen.
Hinweis für Screenreader:
Unsere E-Mail-Adresse ist onlineredaktion [at] kvbawue [punkt] de.
Nutzen Sie bitte den Betreff "Barriere melden", benennen uns das Problem und fügen den Link zur beanstandeten Seite bei.

Zuständig für die barrierefreie Zugänglichkeit und die Bearbeitung der im Rahmen der Rückmeldefunktion eingehenden Mitteilungen ist:

Online-Redaktion der KVBW
onlineredaktion@kvbawue.de 
Telefon: 0711 7875-3616

5. Durchsetzungsverfahren

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu den Inhalten unserer Internetseiten aufgefallen? Um dazu beizutragen, dass diese Webseiten den in § 10 Absatz 1 L‑BGG beschriebenen Anforderungen genügen, können Sie sich an die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die erforderlichen Kontaktdaten finden Sie unter Ziffer 4 dieser Erklärung.

Falls die KVBW nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L‑BGG‑DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder an den kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 Satz 2 L‑BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L‑BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.

Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:

Landes-Behindertenbeauftragte Simone Fischer
Geschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragten:
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 279-3360
E-Mail: poststelle@bfbmb.bwl.de

Die Kontaktdaten des/der für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie über die Webseite des Stadt- oder Landkreises in Erfahrung bringen, in welchem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben.

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L‑BGG wird hingewiesen.